| Von mir formulierter Vorstandsbeschluss zur Feinstaubproblematik, 6.4.2005: 7 Punkte-Plan gegen die Feinstaubbelastung
München hat als erste deutsche Stadt offiziell die EU-Richtlinie zu Feinstaub-Emissionen verletzt. Seit 1.1.2005 schreibt die Europäische Union vor, dass, wenn an mehr als 35 Tagen an einer Messstelle der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) von 50 Mikrogramm überschritten wird, Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Am Ostersonntag, dem 27. März, wurde an der Messstelle an der Landshuter Allee zum 36. Mal ein höherer Wert als erlaubt gemessen.
Grund für die Vorschrift ist die extreme Gesundheitsgefährdung durch kleine Staubpartikel. Gerade für AnwohnerInnen stark befahrener Straßen wird das Risiko von Lungen- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie Krebs extrem erhöht. Man nimmt an, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung jeder Europäerin und jedes Europäers durch diese Emissionen um 9 Monate verringert. Eine neuere EU-Studie spricht sogar von über 300.000 Toten im Jahr EU-weit und 65.000 Toten in Deutschland, deren Ableben mit der Belastung durch Feinstaub und Ozon verbunden ist. Proportional auf München heruntergerechnet wären das jährlich 1.000 Tote, wobei dies noch konservativ geschätzt wird, da in einer Großstadt die Feinstaubbelastungen deutlich überdurchschnittlich sind. Einer der Hauptverursacher ist der Autoverkehr und dabei besonders Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter.
Der Vorstand der Münchner Grüne unterstützt den Forderungskatalog der Grünrosa Stadtratsfraktion, inbesondere die Einrichtung einer „Task Force Feinstaub“ aus allen relevanten städtischen Institutionen. Die Erarbeitung eines Aktionsplanes durch den Freistaat soll in Zusammenarbeit mit der Stadt erfolgen.
Folgende Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen von Stadt, Land und Bund halten wir für vordringlich:
1. Bund und Länder müssen sich auf eine steuerliche Förderung von Rußfiltern in Dieselfahrzeugen einigen bzw. diese (für Neuwagen) vorschreiben.
2. LKW-Transitverkehr raus aus München! Der Transitverkehr muss durch die Ausdehnung der LKW-Maut auf den Mittleren Ring bzw. ein Verbot der Zufahrt des überörtlichen LKW-Verkehrs in die Innenstadt aus München verbannt werden. Hierzu ist der Freistaat angehalten eine entsprechende Beschilderung auf den Autobahnen zu installieren, um den reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
3. Durch eine Informationskampagne sollen die Münchnerinnen und Münchner über die gesundheitlichen Auswirkungen informiert und zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel motiviert werden. Dazu sollen weitere mobile Messstellen eingerichtet und eine Anzeigetafel am Stachus aufgestellt werden, die die aktuellen Messwerte für Feinstaub und Stickoxide in München anzeigt.
4. Fahrverbote für „Stinker“: In Zeiten hoher Feinstaubelastung müssen in besonders belasteten Gebieten zeitweise weiträumige Fahrverbote für nicht schadtstoffarme Autos, also Diesel-LKWs und PKWs ohne Rußfilter, erlassen werden. Der Bund muss durch Änderung der Kennzeichenverord-nung den rechtlichen Rahmen hierfür schaffen.
5. Einführung von Umweltzonen: „Stinker“ raus! Nach angemessenen Übergangsfristen müssen in den Innenstadtgebieten sogenannte Umweltzonen (wie in Berlin schon beschlossen) geschaffen werden, in die nur noch schadstoffarme Fahrzeuge einfahren dürfen. Auch hier ist eine veränderte Kennzeichenverordnung zur Durchführung notwendig.
6. Das Parkraummanagement und die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum müssen dringend ausgebaut werden.
7. Verkehrswende jetzt! Durch Push- und Pull-Faktoren wie City-Maut, Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs, Verbesserungen für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen soll mittelfristig der Anteil des motorisierten Individualverkehrs zugunsten anderer Verkehrsarten reduziert und damit die Gesundheits- und Lebensqualität in der Stadt gesteigert werden.
|